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Jetzt Petition gegen geplante Einschränkung der Erstattung anthroposophischer Arzneimittel unterzeichnen!

Über eine Petition können Bürgerinnen und Bürger sich jetzt für den Erhalt der Therapievielfalt in Deutschland stark machen. Konkret hat der Patientenverband weil‘s hilft eine Bundestagspetition für die Beibehaltung der vollumfänglichen Erstattung von homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung eingereicht.

Jetzt für Therapievielfalt und Wahlfreiheit stimmen!

Mindestens 50.000 Stimmen müssen erreicht werden, damit sich der Deutsche Bundestag mit der Petition befasst. Hier könnt Ihr die Petition online unterschreiben: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2024/_01/_27/Petition_162857.html

Hintergrund der Petition: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plant die Streichung von sogenannten Satzungsleistungen für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel. Satzungsleistung bedeutet, dass gesetzliche Krankenkassen freiwillig ihre Satzung erweitern und z.B. nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel erstatten können. Lauterbach will nun die Satzungsleistungen für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel ausschließen.
 

Für Weleda ist der Vorschlag das falsche Zeichen:

  • Wir sehen in dem Vorschlag eine Einschränkung der Therapievielfalt und Wahlfreiheit von Patientinnen und Patienten. Über 60 Prozent der Bevölkerung in Deutschland wollen und verwenden Naturarzneimittel. Dazu gehören auch die anthroposophischen Arzneimittel von Weleda.
  • Zudem sind es freiwillige Leistungen der Krankenkassen: Die Kassen können bereits jetzt frei entscheiden, diese Erstattung anzubieten oder nicht. Es gibt also keinen Gesetzgebungsbedarf. Der Vorschlag schränkt somit den Wettbewerb der Krankenkassen ein.
  • Das seitens des Gesundheitsministeriums postulierte Einsparpotenzial beträgt 0,02 Prozent der Gesamtausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung und ist somit minimal. Mehr noch, es ist zu hinterfragen, ob es überhaupt eine Einsparung gibt oder das Verbot gar kostenerhöhend wirkt. Denn die so diskriminierten Arzneimittel müssten möglicherweise durch andere, teurere ersetzt werden.1 Laut den Angaben von Krankenkassen bewegen sich die Ausgaben im Promillebereich der jeweiligen Gesamtausgaben der Kassen.
  • Außerdem ist die Wirksamkeit dieser Medizin durch zahlreiche wissenschaftliche Studien in der klinischen Forschung aber auch im Bereich der Grundlagenforschung belegt.2 Beispielsweise kommt ein im Auftrag des Schweizer Gesundheitsministeriums erstellter HTA (Health-Technology-Assessment) zu einem positiven Ergebnis im Hinblick auf Wirksamkeit, Sicherheit und Kosteneffizienz der Anthroposophischen Medizin.3
  • Schließlich wäre eine Streichung der Erstattung homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel sowie homöopathischer Leistungen eine unsachgemäße Diskriminierung: Denn wieso sollten homöopathische und anthroposophische Arzneimittel hier anders behandelt werden wie z.B. Traditionelle Chinesische Medizin (TCM), Shiatsu oder professionelle Zahnreinigung? Auch diese sind Satzungsleistungen.

 

Ein falsches Signal

Ein Verbot der Erstattung homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel sowie homöopathischer Leistungen spart weder Kosten noch verbessert es die Gesundheitsversorgung. Stattdessen negiert es den Wunsch der Bevölkerung nach einer Medizin, die den Menschen ernst nimmt und ihm vielfältige, auch natürliche Therapiemöglichkeiten anbietet.