Aktienregister der Weleda AG

Kontakt:  Sabine Lexen  Dychweg 14  4144 Arlesheim  +41 61 705 22 02  slexen@weleda.ch

Statuten der Weleda AG  Steuerwerte

Generalversammlung:  05.06.2020  04.06.2021  20.05.2022  25.05.2023  07.06.2024  13.06.2025

Beschlüsse: 2020 2021 2022 2023 2024 2025

Kapitalstruktur der Weleda AG

Namensaktien nominal CHF 1'000.-- 3'478 Stück
Namensaktien nominal CHF 112.50 6'880 Stück
Namensaktien nominal CHF 125.-- 3'984 Stück
Partizipations­scheine nominal* CHF 500.-- 19'000 Stück

*Valorennummer 496'018

Erwerb von Partizipationsscheinen   Die Weleda AG ist nicht börsenkotiert. Verschiedene Bankinstitute bieten Plattformen für den Erwerb von nicht kotierten Aktien an.

Die Partizipationsscheine der Weleda AG werden auf diesen Plattformen gehandelt.

Kauf und Verkauf von Aktien  Die Namensaktien der Weleda AG dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Verwaltungsrates der Gesellschaft übertragen werden. Der Verwaltungsrat kann gemäss Statuten Paragraph 6 die Übertragung verweigern, wenn

  • der vorgesehene Erwerber nicht Mitglied der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft, Dornach (Kanton Solothurn/ Schweiz), ist und somit nicht hinreichend dokumentiert, dass er die anthroposophische Zielsetzung der Weleda AG als berechtigt anerkennt und unterstützt,
  • der vorgesehene Erwerber nicht ausdrücklich erklärt, dass er die Aktien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erwerben will,
  • die Weleda AG dem Veräusserer der Aktien anbietet, die Aktien zum wirklichen Wert im Zeitpunkt des Übertragungsgesuches zu übernehmen.

Auch bei Erwerb durch Erbgang, Erbteilung, eheliches Güterrecht oder Zwangsvollstreckung kann der Ver­wal­tungsrat die Eintragung in das Aktienbuch verweigern, muss aber dann dafür sorgen, dass die Ak­tien zum wirk­lichen Wert im Zeitpunkt des Gesuches über­nom­men werden.

Um wirksam zu sein, müssen die Übertragungen von Aktien und Partizipationsscheinen im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sein.